Allgemeine Geschäftsbedingungen

Franz Josef Geiger
Skischule Alpiner Skilauf Patscherkofel
Römerstraße 81
6080 Innsbruck-Igls

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule und den Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können über unseren Onlineshop, telefonisch, per Mail oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischule fix gebucht.

Alle Angebote der Skischule sind freibleibend. Für die Annahme einer Reservierung oder den Umfang unserer Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Mündliche oder telefonische Zusagen sind erst nachschriftlicher Bestätigung durch die Skischule rechtsverbindlich.

Bei Buchungen vor Ort (Privat- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb der dafür notwendigen Kurskarten begründet. Die Kurskarten sind nicht übertragbar. Der Kundenbeleg ist unbedingt aufzubewahren und zur Nachbuchung vorzulegen. Verlängerung der Gruppenkurskarte zum Differenzbetrag (zzgl. Bearbeitungsgebühr) ist ab dem 3. Tag möglich. Liftkarten sind im Unterrichtspreis nicht inkludiert. Alle unsere Preise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preislisten sind ohne Gewähr. Für eventuelle Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

3. Zahlungsbedingungen

Wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist zu Verträgen, die über Internet, Fax oder sonstige Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sind hinsichtlich Privatoder Gruppenkurse, unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages zu leisten, der Restbetrag ist vor Beginn der Dienstleistung zu bezahlen. Für die vor Ort abgeschlossenen Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung im Skischulbüro zu bezahlen. 

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Kursteilnehmer hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbst für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Außerdem hat er die Skischule über seinen Gesundheitszustand und allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren.

Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.

Die Skischule lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Unterricht ereignen, ab. Der Abschluss einer Unfall- & Haftpflichtversicherung ist Angelegenheit jedes Kursteilnehmers und wird von der Skischule empfohlen.

Die Gruppeneinteilung der Skikurse erfolgt durch die Skischule. Wenn eine Rückstufung eines Kursteilnehmers notwendig ist, so hat der Kursteilnehmer die Entscheidung der Skischule zu akzeptieren. Andernfalls ist die Skischule zur Auflösung des Vertrages berechtigt.

Anweisungen der Skischule sind von jedem Kursteilnehmer zu befolgen. Die Teilnahme an Kursen im alkoholisierten Zustand oder unter Einfluss von Drogen ist unzulässig. In diesem Fall kann die Skischule einen Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme an einem Kurs ausschließen, ohne, dass der Betreffende Anspruch auf (teil-)weise Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr hat.

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 4 Personen, behält sich die Skischule das Recht vor, Gruppenkurse zusammenzulegen oder die Unterrichtszeit für die verbleibenden Teilnehmer in der Gruppe zu kürzen.

5. Haftungsbestimmungen

Die Skischule haftet ausschließlich für Schäden, welche von Mitarbeitern der Skischule vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Jedem Kursteilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung empfohlen.

6. Gewährleistung

Der Kursteilnehmer hat allfällige Beschwerden unverzüglich vor Ort im Büro der Skischule bekannt zu geben. Nur dann besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Minderung des bezahlten Entgeltes.

7. Rücktritt

Eine teilweise Rückerstattung bereits gekaufter Gruppenkurskarten ist nur bei einer Verletzung oder Krankheit, welche durch ein ärztliches Attest eines ortsansässigen Arztes bestätigt wird, möglich. Bei einer witterungsbedingten Absage eines Kurses erfolgt keine Rückerstattung.

Fix gebuchte Privatkurse können nur bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages storniert werden. Andernfalls ist für einen fix gebuchten Privatkurs die Kursgebühr zu bezahlen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es wird Gerichtsstand und Erfüllungsort Innsbruck vereinbart.

9. Datenschutz

Die Skischule ist berechtigt, die von einem Kursteilnehmer mitgeteilten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Skischule verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für ihre geschäftlichen Beziehungen zum Kursteilnehmer zu verwenden.